Anpassung der QNG-Anforderungen zum 01.01.2023

Zum 01.01.2023 hat der Bund Änderungen an den Anforderungen des QNG vorgenommen und damit auch die Förderbedingungen verschärft.

 Die wesentlichen inhaltlichen Neuerungen für Wohngebäude sind:

  • Zusammenlegung der QNG-Siegelvarianten KN21 und WN21 in die Siegelvariante WG23 (siehe QNG-Handbuch Anlage 1)
  • Anpassung der Anforderungen an Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus (im Zusammenhang mit der Verschärfung der GEG-Neubauanforderung) auf maximal 24 kg CO2 Äqu./m² im Qualitätsniveau „QNG-Plus“ für Wohngebäude gemäß Siegelvariante WG23 (siehe QNG-Handbuch Anlage 3)
  • Ausweitung der Bilanzregeln Wohngebäude um den Bereich Komplettmodernisierung (siehe QNG-Handbuch Anhangdokument 3.1.1),
  • Erläuterung zum Umgang mit erforderlichen nicht allseitig umschlossenen Erschließungsflächen ab dem 1.OG (siehe QNG-Handbuch Anhangdokument 3.1.1)
  • Allgemeine redaktionelle Änderungen in allen Dokumenten (u.a. Anpassung Bezeichnung/Logo des Ministerium, Fehlerbehebung etc.)

Die Dokumente sind im Informationsportal Nachhaltiges Bauen (https://www.nachhaltigesbauen.de/austausch/beg/) veröffentlicht. Sämtliche überarbeitete Dokumente wurden in der Dateibezeichnung mit der Versionierungsnummer „v1-2“ gekennzeichnet.