Auf dieser Seite haben wir allgemeingültige Informationen und Dokumente zusammengestellt, die für alle Zertifizierungsprogramme gelten.
Unsere Programme umfassen NaWoh 3.1, entweder als alleinige Grundlage sowie für bis zum 31.5.2024 eingereichte Anträge auch in Verbindung mit QNG sowie NaWoh 4.0, nur in Verbindung mit QNG.
Zertifizierungsordnung
Die Zertifizierungsordnung behandelt u.a. Angaben zum Antragsverfahren, zu den Kosten der Konformitätsprüfung, zur Prüfung deren Kriterien, Beteiligten und Verfahren sowie weitere Vorgaben zu Widerspruchsverfahren, Siegelerteilung und -veröffentlichung.
Zertifizierungsordnung (gültig ab 10.09.2024, 12. NaWoh-Mitgliederversammlung)
Änderungen in § 9 (Gebühren für über reguläre zwei Prüfrunden hinausgehende Prüfungen), formale Ergänzungen zur Berücksichtigung von NaWoh 4.0/QNG.
Ältere Zertifizierungsordnungen
Zertifizierungsordnung (gültig ab 01.01.2024)
Zertifizierungsordnung (gültig ab 01.01.2023)
Zertifizierungsordnung (gültig ab 01.10.2022)
Zertifizierungsordnung (gültig ab 01.09.2022)
Zertifizierungsordnung (gültig ab 15.11.2021)
Auf Grund der vielen Anfragen zu Mikroapartments und dem Missverhältnis zwischen Anzahl und zusätzlichem Aufwand im Vergleich zu klassischen Wohnungen haben wir hier eine Kostenanpassung vorgesehen. Weiterhin haben wir notwendige Anpassungen aufgrund von Anforderungen aus dem Akkreditierungsprozess bei der DAkkS vorgenommen
Zertifizierungsordnung (gültig bis 31.12.2020)
Prüfungsablauf
Diese Angaben werden zeitnah ergänzt.
Beteiligte beim Zertifizierungsprozess
NaWoh- Geschäftsstelle
Die NaWoh-Geschäftsstelle fungiert als Systemgeber und Anwender der NaWoh-Zertifizierungsprogramme. Für die Durchführung von Nachhaltigkeitszertifizierungen auf Basis des NaWoh 4.0/QNG-Programms ist sie eine DAkkS-akkreditierte Zertifizierungsstelle.
Für alle Programme sind die Zertifizierungsanträge bei der Geschäftsstelle einzureichen.
Bei QNG-Projekten ist die Geschäftsstelle auch für die Prüfung und Freigabe der Pre-Checks zuständig. Im Rahmen von NaWoh 4.0/QNG-Zertifizierungen sind zwischen Geschäftsstelle und Antragsteller zudem Zertifizierungsverträge abzuschließen.
Die Geschäftsstelle ist bei allen Zertifizierungen verantwortlich für die Einbeziehung der Konformitätsprüfer sowie der ‘Wissenschaftlichen Aufsicht’ (bzw. Konformitätsevaluierer sowie Konformitätsbewerter und -Entscheider bei Nawoh 4.0/QNG), als die beiden Prüfinstanzen für die Projektzertifizierungen.
Die Geschäftsstelle betreibt die Beantwortung und Formulierung von FAQs und Auslegungen und verantwortet das Rechnungswesen für die Zertifizierungsgebühren. Sie stellt nach erfolgreicher Zertifizierung die Nachhaltigkeitsurkunden bzw. -siegel aus.
Nachhaltigkeitskoordinator
Der Nachhaltigkeitskoordinator organisiert im Auftrag des Bauherrn die Einhaltung der NaWoh-Systematik und sammelt bzw. erstellt dazu federführend die nötigen Unterlagen.
Nach Baufertigstellung stellt er die Unterlagen zertifizierungsreif zusammen und reicht alle erforderlichen Nachweise zur Konformitätsprüfung bei der Geschäftsstelle ein.
Da Nachhaltigkeitskoordinatoren im Planungs- und Bauprozess allein gegenüber dem Bauherren und ihrem Auftraggeber für die erfolgreiche Zertifizierung verantwortlich sind, bestehen seitens NaWoh keine spezifischen Anforderungen an eine formale Qualifikation.
Entsprechende Fachkenntnisse werden vorausgesetzt. Der Nachhaltigkeitskoordinator kann z.B. eine geschulte Person aus dem Unternehmen oder aber auch ein Planer oder Energieberater sein, der für den Bauherrn arbeitet.
In der nachfolgenden Liste sind zur Information Nachhaltigkeitskoordinatoren aufgeführt, die bereits NaWoh-Projekte begleitet und erfolgreich zur Zertifizierung geführt haben.
Liste der Nachhaltigkeitskoordinatoren (Stand April 2024)
Konformitätsprüfer (Konformitätsevaluierer)
Konformitätsprüfer sind unabhängige Fachleute, die von NaWoh anerkannt und zugelassen sind. Ihre Aufgabe ist es, die Einhaltung der festgelegten Kriterien für nachhaltigen Wohnungsbau objektiv zu beurteilen. Diese Prüfungen sind wichtig, um eine hohe Qualität und Nachhaltigkeit in sozialer, ökologischer und prozessualer Hinsicht im Wohnungsbau sicherzustellen und Vertrauen bei Bauherren und zukünftigen Bewohnern zu schaffen.
In Anpassung an die Akkreditierungsvoraussetzungen für das NaWoh 4.0/QNG Programm wird hier auch der Titel Konformitätsevaluierer verwendet.
Bewerbungen als Konformitätsprüfer sind formlos per E-Mail an den Verein zu schicken. Voraussetzung hierfür ist u.a. die Einhaltung des § 4 Absatz II der Zertifizierungsordnung.
Liste der Konformitätsprüfer (Juni 2024)
Wissenschaftliche Aufsicht (Konformitätsbewertung und -Entscheidung)
Die wissenschaftliche Aufsicht (bzw. Konformitätsbewertung und -Entscheidung bei Nawoh 4.0/QNG) ist unsere zweite Prüfinstanz für Projektzertifizierungen. Die Tätigkeit besteht aus einer Überprüfung der im Rahmen der Konformitätsprüfung bzw. -evaluierung erstellten Ergebnisse sowie einer stichprobenhaften Überprüfung einzelner Steckbrief-Einreichungen. Zuständig sind Professoren der EBZ Bochum.